Immobilie und Liquidität: Was tun? Worauf achten?

Sie haben Ihre eigene schuldenfreie Immobilie und sind eigentlich vermögend, aber Ihre monatlichen (Renten)Einkünfte sind zu niedrig? Sie möchten Ihre Immobilie umbauen oder renovieren und haben dafür nicht die nötige Liquidität? 

Zudem möchten Sie Ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen, sondern dort wohnen bleiben? 

 

Welche Möglichkeiten bestehen?

1.) Leibrente (Immobilienverkauf):

Durch ein lebenslanges Wohnrecht, das ins Grundbuch eingetragen wird, kann der Eigentümer/ Verkäufer weiter seine Immobilie mietfrei bewohnen und erhält eine lebenslange Rente. 

Das lebenslange Wohnrecht erlischt mit Auszug des Verkäufers in eine andere Immobilie oder ein Pflegeheim. Ein gewerblicher Anbieter kauft Ihre Immobilie, wird neuer Eigentümer, zahlt Ihnen

eine lebenslange Rente und profitiert von künftigen Wertsteigerungen der Immobilie. Sie tragen

das künftige Bonitäts- und Insolvenzrisiko bezüglich dieses gewerblichen Anbieters. 

 

2.) Nießbrauch (Immobilienverkauf):

Durch ein lebenslanger Nießbrauchsrecht, das ins Grundbuch eingetragen wird, kann der Eigentümer/Verkäufer weiter seine Immobilie mietfrei bewohnen und bekommt sofort den Kaufpreis ausbezahlt. Somit besteht kein Bonitätsrisiko mehr.

Der Eigentümer/Verkäufer hat zudem das lebenslange Recht auf die wirtschaftlichen Erträge

aus der Immobilie, d.h. er kann bei einem evtl. Auszug vermieten und erhält die Mieteinnahmen.

Der Käufer profitiert von künftigen Wertsteigerungen der Immobilie. 

 

3.) Teilverkauf der Immobilie:

Der Eigentümer/Teilverkäufer verkauft einen Anteil seiner Immobilie gegen eine Einmalzahlung.

Der Käufer wird als zusätzlicher Eigentümer ins Grundbuch eingetragen und erhält i.d.R. ein Vorkaufsrecht für den Restanteil der Immobilie.

Der Eigentümer/Teilverkäufer kann weiter seine Immobilie mietfrei bewohnen und hat auch das lebenslange Recht auf die wirtschaftlichen Erträge aus der Immobilie, d.h. er kann bei einem evtl. Auszug vermieten und erhält die Mieteinnahmen. 

Der Eigentümer/Teilverkäufer ist nicht mehr Alleineigentümer und kann nicht mehr alleine entscheiden. Später besteht die Gefahr von Streitigkeiten zwischen den Erben und dem Teilkäufer.

 

4.) Umkehrhypothek (Kreditvertrag mit einer Bank):

Der Eigentümer kann weiter seine Immobilie mietfrei bewohnen, erhält eine Einmalzahlung oder monatliche "Rentenzahlungen" vom Kreditgeber, die zu Lebzeiten i.d.R. nicht zurückbezahlt werden müssen, und profitiert von künftigen Wertsteigerungen der Immobilie.

Die Bank zahlt eine "Rente" in Form eines Darlehens, ohne Zins, ohne Tilgung. Mit steigendem Darlehen sinkt der Immobilienwert und somit das spätere Erbe.

 

All diese Verrentungsformen bieten unterschiedliche Chancen und Risiken. Als Eigentümer sollten Sie stets das Gespräch mit der Familie suchen und sich zudem professionell beraten lassen. Ein wichtiger Faktor ist hierbei stets die Feststellung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie.

 

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