Gut beraten ist bei Immobiliengeschäften, wer einem leistungsfähigen Makler einen
Makleralleinauftrag erteilt.
Der Makleralleinauftrag
Mit dem Makleralleinauftrag verpflichten Sie als Verkäufer den Makler für die Vertragslaufzeit
zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Verkauf zum bestmöglichen Abschluss zu bringen.
Zu den Aktivitäten des Maklers zählen u.a. umfangreiche Werbemaßnahmen. Im Gegenzug verzichten Sie als Verkäufer darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten. Der Makler stellt
bei einem Makleralleinauftrag sein ganzes Fachwissen, all seine Kontakte und Verbindungen,
seine Marktkenntnisse, seine Kompetenzen bzgl. den kompletten Abwicklungsmodalitäten
eines Immobiliengeschäfts samt seinen kompletten Serviceleistungen in Ihren Dienst als
Verkäufer.
Risiken ohne Makleralleinauftrag
Anders gestaltet sich die Situation beim allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichtet einen Makler
zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Er könnte einfach abwarten,
ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Werden, wie es bei Allgemeinaufträgen
immer noch geschieht, verschiedene Makler parallel beauftragt, riskiert der Verkäufer bzw.
der Käufer am Ende mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen. Zudem besteht die
Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie "zu Tode angeboten" wird.
So ist immer wieder festzustellen, dass die gleiche Immobilie im Anzeigenteil einer Zeitung
oder im Internet mehrfach inseriert wird – teils sogar mit unterschiedlichen Preisen. Dies läßt
weder das Objekt noch die Verkaufsabsicht des Eigentümers als besonders vertrauenswürdig erscheinen.
Nur beim Makleralleinauftrag steht einem Kunden die volle Maklerleistung zu. Darauf sollten
Sie bei der immer komplizierteren Materie nicht verzichten.
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